Unsere Leistungen
Pflege bei Ihnen zu Hause
Wir pflegen Menschen, die aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung weiter in ihrer Wohnung leben möchten. Wir möchten Ihnen ein selbstbestimmtes Leben weiterhin zu Hause ermöglichen, sei es nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt, einer Hüft - OP oder auch aufgrund schwindenden geistigen oder körperlichen Kräften. Natürlich richten wir uns dabei ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Der mit Ihnen geschlossene Pflegevertrag verpflichtet uns zu verläßlicher Pflege ( Leistung ) und umfassender Hilfe. Durch unsere häusliche Pflege kann für viele Menschen ein Umzug ins Altenheim vermieden werden.
Gerne kommen wir zu einem kostenlosen und unverbindlichen Informationsgespräch zu Ihnen nach Hause. Genauso können Sie aber auch einen Termin bei uns im Büro vereinbaren.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI ( Sozialgesetzbuch )
Unter Verhinderungspflege versteht man eine Pflegeersatzleistung bei Verhinderung der Hauptpflegeperson. Der Gesetzgeber hat dafür eine gute Regelung gefunden. Ihnen stehen zur Zeit jährlich 1550,- € für bis zu 28 Tagen zur Verfügung. Wenn man die bestehende Pflegestufe mit einbezieht, läßt sich eine sehr gute beruhigende Urlaubspflege damit organisieren.
wie z. B.
- Erholungsurlaub
- Krankheit
- oder andere Gründe
Wieviel Verhinderungspflege steht Ihnen zu?
Sie haben die Möglichkeit eine tageweise / ganztägige Verhinderungspflege ( maximal 28 Tage im Jahr) oder die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) zu beantragen, d. h. bis 1.550,- € pro Jahr als Sachleistung zusätzlich zum normalen Pflegegeld.
Ab wann haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege?
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens die Pflegestufe I hat und vor der ersten Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung von der Hauptperson ( und anderen ) gepflegt wurde.
Für welchen Zeitraum haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege?
Der Leistungszeitraum für die Verhinderungspflege ( 1.510.- € ) liegt immer zwischen dem 01.01. und dem 31.12. eines Kalenderjahres. Er kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Aber eine Verhinderungspflege kann ins nächste Jahr "hineinreichen". Sprechen Sie uns einfach an. Zu einem Beratungsgespräch kommen wir gerne unverbindlich zu Ihnen nach Hause und finden mit Ihnen eine gemeinsame Lösung.
Beratung zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen
nach § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch)
Ein Antrag für einen Zuschuss muss vor der Baumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Pro Maßnahme sind zurzeit bis zu 2.557 € Zuschuss möglich. Davon zahlen Sie nur einen Eigenanteil von 10% z. B. für einen Umbau von Bad, WC, Einbau von einem Treppenlift, Rampen, Türöffnern etc. Auch ein Umzug vom Ober- ins Untergeschoß zählt zu diesen Maßnahmen. Für den Verbrauch von bestimmten Hilfsmitteln steht Ihnen ein Zuschuss von 31.- € zur Verfügung.
Grundpflege:
Hilfestellung bei der täglichen Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Mobilistation, Behördengänge, Hilfe beim Schriftverkehr mit Pflege- und Krankenkassen, Hilfe bei der Einstufung durch den MDK ( Medizinischer Dienst der Krankenkasse)
Grundpflege nach SGB XI (Sozialgesetzbuch)
Laut Pflegereform gilt der Grundsatz: "ambulant vor stationär". Unsere Ziel ist es die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft von Ihren Familienangehörigen
und Nachbarn zu ergänzen und zu unterstützen, damit Sie als pflegebedürftiger Mensch solange wie möglich zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der erforderlich gewordenen Hilfe ab. Um Ihre Angehörigen zu Hause bei der täglichen Pflege zu unterstützen, bzw. zu entlasten, stehen Ihnen folgende Sätze in Form von Pflegesachleistung zur Verfügung.
Pflegestufe I 440,- Euro
Pflegestufe II 1040,- Euro
Pflegestufe III 1510,- Euro
Dieses Budget kann für Leistungen des Pflegeservice Rhein-Ahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse gibt Leistungskomplexe vor, für die Bereiche:
- Körperpflege
- Mobilität
- Ernährung
- Hauswirtschaft
Diese Leistungskomplexe kann der Pflegeservice Rhein-Ahr bis zur o. g. Preisgrenze mit den Pflegekassen abrechnen. Darüber hinaus in Anspruch genommene Leistungen werden dem Leistungsnehmer privat in Rechnung gestellt. Gerne stellen wir Ihnen unseren Leistungskomplex vor, und beraten Sie unverbindlich bei Ihnen zu Hause. Oder Sie vereinbaren ein unverbindliches Informationsgespräch bei uns im Büro.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Haushaltsführung, gehen wir für Sie kaufen, und helfen Ihnen beim Zubereiten der Mahlzeiten, kümmern uns um die Reinigung Ihrer Wohnung, Wäsche waschen und bügeln. Haben Sie Haustiere? Auch um diese kümmern wir uns liebevoll.
Behandlungspflege
Behandlungspflege nach SGB V ( Sozialgesetzbuch)
Unter Behandlungspflegemaßnahmen versteht der Gesetzgeber ärztliche Tätigkeiten, die der Arzt an eine Pflegefachkraft delegieren kann. Dazu gehören z.B.
- Verabreichen von Injektionen
- An - und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
- Medikamente herrichten und verabreichen
- etc.
Ziel der Behandlungspflege ist es einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt dann eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die den Umfang und die Dauer der Leistung festlegt und Ihr Pflegeservice Rhein-Ahr dann bei Ihrer Krankenkasse einreicht. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die verordneten Maßnahmen übernehmen, bzw. durchführen kann. Für die ersten 28 Tage des Kalenderjahres zahlt der Versicherte 10% der Kosten, falls keine Befreiung vorliegt. Den Rest übernimmt dann Ihre Krankenkasse.
Betreuungsleistungen

nach § 45 SGB XI (Sozialgesetzbuch)
Sie als pflegender Angehörige/r möchten gerne mal ein wenig Zeit für sich haben? ( einkaufen gehen, Arzttermine wahrnehmen, Freunde treffen, oder einfach mal nur abschalten und entspannen) ? Oder Sie haben noch andere Verpflichtungen und Sie kommen denen zur Zeit nur mit einem großen Organisationsaufwand oder schlechtem Gewissen nach, weil Sie Ihren Pflegebedürftigen ungerne alleine lassen wollen? In diesen Situationen bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung in Form von stundenweiser Betreuung an, wie z. B.
- vorlesen
- Spiele
- Gespräche
- etc.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Haushaltsführung, gehen wir für Sie kaufen, und helfen Ihnen beim Zubereiten der Mahlzeiten, kümmern uns um die Reinigung Ihrer Wohnung, Wäsche waschen und bügeln. Haben Sie Haustiere? Auch um diese kümmern wir uns liebevoll.
Sterbebegleitung
Auf Wunsch bieten wir Ihnen Sterbebegleitung an. Auch in der Trauerphase sind wir selbstverständlich für Sie da und vermitteln Ihnen gerne bei Bedarf proffesionellen Beistand.
Notrufsysteme
Wir sind Ihr Ansprechpartner für VITAKT-Hausnotrufsysteme, -Rauchmelder, -Notruf-Handys und weitere Notrufprodukte.
